Voraussetzungen zur Zuteilung des Bausparvertrages:
- die Mindestsparzeit muss eingehalten werden, je nach Tarif 18 bis 48 Monate ab Vertragsbeginn
- die Mindestansparung muss erreicht werden, je nach Tarif 40 bis 50 % der Bausparsumme
- eine ausreichende Bewertungszahl muss erreicht werden
Die Bewertungszahl wird über den Zeitpunkt der Zuteilung des Bausparvertrages entscheiden. Um bei geringeren Sparleistungen eine hohe Bewertungszahl erreichen zu können, müssen Sie eine entsprechend lange Liegezeit einhalten oder bei einer kurzen Liegezeit des Guthabens entsprechend hohe Sparleistungen erzielen. Somit können Sie den Zeitpunkt der Zuteilung mit Ihrem Sparverhalten beeinflussen.
Ihre Bausparsumme steht ab dem Zeitpunkt der Zuteilung zur Auszahlung bereit. Über das Bausparguthaben können Sie jederzeit verfügen. Über das Bauspardarlehen können Sie nur nach positiver Beleihungs- und
Bonitätsprüfung verfügen.
Um Ihre
Bonität prüfen zu können, benötigen die Bausparkassen bestimmte Angaben.
Zu diesen Angaben gehören unter anderem:
- Angaben zu Ihrem Einkommen
- Angaben zu den eventuell bestehenden Verpflichtungen
- Angaben zum Wert und zum Zustand der zu beleihenden Immobilie
- Angaben zum Zweck der Darlehensaufnahme