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Schufa - Häufig gestellte Fragen zu Schufaauskunft und Selbstauskunft
1. Was ist die Schufa?
Die Schufa "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Die Aufgabe der Schufa ist, seine Vertragspartner über die Kreditwürdigkeit der Kunden zu informieren, um sie auf diese Weise vor Verlusten zu schützen. Die wichtigsten Vertragspartner der Schufa sind Geldinstitute, Kreditkartengesellschaften und kreditgewährende Unternehmen.
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2. Wie funktioniert die Schufa?
Die Schufa erhält von den Vertragspartnern bestimmte Daten aus Geschäftsbeziehungen mit ihren Privatkunden. Beispielsweise im Falle eines Kredits: Daten über Betrag und Laufzeit des Kredites. Diese werden auch als "Positivmerkmale" bezeichnet. Wenn der Vertrag nicht vertragsgemäß abgewickelt wird, kommen diese Daten ebenfalls zur Schufa, werden jedoch als "Negativmerkmale" bezeichnet. Die Schufa bezieht Ihre Informationen auch aus den bei Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen.

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3. Was ist die rechtliche Beurteilung der Schufa und warum gibt es die so genannte "Schufa- Klausel" bei den Kreditverträgen?
Die Schufa ist ein Auskunftsbüro. Es verarbeitet geschäftsmäßig personenbezogene Daten. Ihr Ziel ist die Übermittlung dieser Daten an bestimmte Unternehmen. Diese Art von Datenverarbeitung unterliegt dem $ 29 Bundesgesetz. Kundendaten können nur dann an die Schufa übermittelt werden, wenn der Kunde diese Übermittlung einwilligt. In der Regel geschieht dies durch die Unterzeichnung der Schufa Klausel mit einem Formular.

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4. Schufa Selbstauskunft? Was ist das?
Sie können bei der Schufa eine Selbstauskunft einholen, sofern Sie einen Betrag von 7,60 Euro entrichten. Die Schufa wird Ihnen mitteilen, welche personenbezogenen Daten über Sie als Betroffenen zurzeit gespeichert sind. An wen die Daten des Betroffenen übermittelt wurden, wird nicht mitgeteilt. Der Schufa ist es untersagt Gewinn mit der Erteilung einer Selbstauskunft zu erzielen.

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5. Was sind "Score-Werte"?
Kreditscoring besteht aus Informationen bzw. Krediterfahrungen aus der Vergangenheit. Hierdurch werden die Chancen eines ordnungsgemäßen Vertragsablaufes für den Kreditnehmer bestimmt.

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6. Enthält der Score-Wert personenbezogene Daten?
Ob der Scorewert personenbezogene Daten enthält oder nicht, ist strittig. Nach der Schufa ist das Scoring nur ein Wahrscheinlichkeitswert und enthält eine objektive, rein statistische Aussage.

Deshalb sind die Score-Werte nach der Schufa kein personenbezogen Daten und somit auch nicht auskunftspflichtig. In der oben genannten Auffassung wird jedoch vernachlässigt, dass Score-Werte zwar mit einer statistischen Methode ermittelt werden, aber zugleich einer konkreten Person zugeordnet werden.

Damit enthält der Score-Wert ein Wahrscheinlichkeitsurteil darüber wie kreditwürdig eine bestimmte Person ist.

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7. Was ist die rechtliche Beurteilung des Scorewertes?
Erst wenn ein Kunde in die Übermittlung an die Schufa einwilligt, dürfen personenbezogene Daten zu einem Score-Wert verarbeitet werden. Wenn die Schufadaten an den Vertragspartner übermittelt werden, ist das eine rein geschäftsmäßige Datenübermittlung. (Bundesgesetz Absatz 1, Absatz 2)

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8. Hat im Hinblick auf den Score-Wert die Schufaselbstauskunft auch Nachteile?
Das Einholen einer Selbstauskunft ist zweischneidig. Schufaselbstauskünfte werden ebenfalls gescoret. Je öfter man eine Selbstauskunft beantragt, desto niedriger fällt die Wahrscheinlichkeit einer guten Bonität aus. So die Schufa.

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