Als "Courtage" wird in der Wirtschaftswelt die Vermittlungsgebühr eines Maklers bezeichnet, die beim Kauf oder Verkauf von an der Börse behandelten Wertpapieren, Devisen oder Waren, im Immobilien-Handel und unterschiedlichen Dienstleistunges-Sektoren erhoben wird.
Im deutschen Börsen-Handel beträgt diese Vermittlungsgebühr beim Ankauf oder Verkauf von Aktien und Bezugsrechten 0,06 Prozent und bei festverzinslichen Wertpapieren 0,075 Prozent des Verkaufs- bzw. Kaufspreises. Beim Frankfurter-Aktien-Handel liegen diese Werte bei 0,04 Prozent bei DAX-Werten sowie 0,08 Prozent bei allen anderen Aktien. |