Wenn das Geld der Anleger in Sachwerte investiert wird, so spricht man von Immobilienfonds. Der Begriff "Immobilie" stammt aus dem lateinischen und bedeutet etwa unbeweglich. In diesem Fall kann es zu Wertzuwächsen des Fondsvermögens kommen. Bei diesen Fonds werden die Ausschüttungen meist aus Mieteinnahmen erwirtschaftet.
Diese Fonds werden also vor allem in Grund- und Hausbesitz investiert, mit dem Zie, eine möglichst hohe Wertsteigerung der Objekte und hohe mieten zu erwirtschaften. Aus diesem Grund werden meist gewerblich benutzte Miet-Immobilien bevorzugt.
Für Anleger die nur über wenig Kapital verfügen sind Immobilien-Fonds oftmals die einzige Möglichkeit des Immobilien-Investments. Das Fonds-Vermögen ist nach Grösse, Lage sowie Art der Nutzung bundesweit gesteuert. Für die Fondsvermögenbewertung darf nur ein unabhängiger Sachverständigenausschuss zuständig sein.
Diese Fonds unterliegen auch dem Gesetz über Kapitalanlage-Gesellschaften. Zum Schutz und zur eingehenden Information des Fondsanlegers über die Fonds einer Investmentgesellschaft muss die jeweilige Gesellschaft folgende Unterlagen zur Verfügung des Anlegers stellen, deren Inhalt vom KAGG genau festgelegt ist und die bei Neu-Veröffentlichung von den Behörden genehmigt werden müssen:
- Verkaufsprospekt (datiert) mit Vertrags-Bedingungen,
- geprüfter Rechenschaftsbericht zum Geschäftsjahresende
- Halbjahresbericht
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