Unter juristischen Personen versteht man den Zusammenschluss von Sach- oder Personengesamtheiten, die damit rechtsfähig werden. In der Regel unterscheidet man zwischen juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Juristische Personen des privaten Rechts sind:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder kurz GmbH
- Aktiengesellschaften – AG
- Kommandit-Gesellschaften auf Aktien – KgaA
- eingetragene Genossenschaften – eG
- eingetragene Vereine – eV
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind:
- Körperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden
- Stifftungen
- Anstalten wie z.B. die Deutsche Bundesbank
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