Nach dem im deutschen Zivilrecht geregelten Leitbild ist der Makler eine Person, der sich gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, die Vermittlung einer Leistung vorzunehmen (Vermittlung einer Wohnung oder Versicherung). Kommt durch den Makler eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und einer dritten Person oder Unternehmen zustande, dann muss der Auftraggeber den vereinbarten Maklerlohn bezahlen. Der Maklervertrag ist ein nur einseitig verpflichtender Vertrag und damit kein gegenseitiger Vertrag. |