Eine Rangbescheingung (auch Notarbestätigung, Ranggarantie oder Rangattest genannt) ist in Deutschland die schriftliche Bestätigung eines Notars gegenüber dem Geldinstitut, dass einer rangrichtigen Eintragung der Grundschuld zu Gunsten des Geldinstituts nichts entgegensteht. Sie ist gebührenpflichtig. Grundlage einer solchen Bestätigung ist die Einsichtnahme eines Notars in das Grundbuch. Dadurch kann das Darlehen, bevor die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wurde ausgezahlt werden. |