Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil des Antrags auf Baugenehmigung. In einer Baubeschreibung werden die Architektur und die beim Bauvorhaben eingesetzten Materialien und Techniken beschrieben, um die Bauweise und Wert des Gebäudes für den Käufer sowie Darlehengeber durchschaubar zu machen.
Bei einer Baubeschreibung handelt es sich also um eine detailierte Beschreibung der Immobilie, die errichtet wird. Dabei wird folgendes beschrieben und aufgelistet:
- Art der Bauausführung,
- benötigte Materialien,
Im Rahmen der privaten Baufinanzierung gehört die Baubeschreibung zu den Unterlagen, die der Immobilien-Käufer oder Bauherr für die Kreditbewilligung bei seinem Kreditinstitut einreichen muss. Die Baubeschreibung ist somit also Teil des Bauvertrags.
Die Bau-Beschreibung dient dem gewerblichen Verkäufer als Beschreibung seines Leistungsumfangs. Aus diesem Grund enthält sie so auszuführende wie auch nicht geleistete Leistungen. Die Baubeschreibung sollte daher optimalerweise von einem Fachmann zusammengestellt werden. |