Man spricht von Insolvenz, wenn ein Unternehmen Zahlungsunfähig wird. Ein Anhalten dieser Situation führt zur Erföffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens.
Insolvenz (aus dem lateinischen insolvens, "nicht-lösend", hier im Sinne von: "Schuldscheine nicht einlösen könnend") bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners (Darlehensnehmer, Kreditnehmer usw.) seine Zahlungs-Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger (Kreditgeber) nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch
- akute Zahlungsunfähigkeit,
- drohende Zahlungsunfähigkeit,
- und/oder Überschuldung.
Die Abwicklung einer Insolvenz wird in der bundesrepublik Deutschland als Insolvenzverfahren bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie unter dem Begriff: Insolvenzverfahren. |