Das Sparpakett der Bundesregierung wurde fast ohne jegliche Änderung im Kabinet verabschiedet. Das einzige Gesetz, dass aus dem Pakett genommen wurde, bezieht sich auf die umstrittene Brennelementsteuer. Nach einer groß angelegten Unterschriftenaktion und Drohungen die an die Regierung gerichtet wurden, hat man doch beschlossen in Sachen Kernkraftwerke eine andere Lösung zu finden und die Laufzeit der Meiler um einige gute Jahre zu verlängern. Welche Steuern die Kraftwerke doch noch zu zahlen haben bleibt noch zu sehen. Auf jeden Fall ist diese Entscheidung ein großer Schlag gegen die Glaubwürdigkeit der Regierung, denn die öffentliche Meinung glaubt, sie hätte sich von der Lobby der Energiegiganten in ihrer Entscheidung beeinflussen lassen.
Die neuen Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen die im Pakett enthalten sind sollen der Staatskasse zwischen den Jahren 2011 und 2014 gute 70 Milliarden Euro bringen. Die fehlenden 10 Milliarden Euro die aus der Brennelementsteuer stammen sollte werden auf einer oder der anderen Weise von den Energiekonzernen eingefordert. Vorgeschlagen wurde von Seiten der Konzerne eine einmalig zu zahlende, zweistellige Summe in Milliardenhöhe.
Das neue Haushaltsbegleitgesetz enthält eine Passage zur Luftverkehrsteuer, zur Energiesteuerlast für Unternehmen, zu neuen Insolvenzverfahren und für Sparmassnahmen im Sozialwesen. Die Luftverkehrsteuer enthält drei verschiedene Steuerkategorien, abhängig von der Flugstrecke. So zahlt man künftig für Flüge bis 2500 Km 8 euro mehr an Steuern, für Flüge bis 6000 Km muss man 21 Euro bezahlen, und für Langstreckenflüge 45 Euro. Wenn man in Deutschland nur umsteigen will und mit der selben Gesellschaft weiterfliegt muss man keine Abgaben betätigen, wenn man aber mit einer anderen Gesellcshaft weiterfliegt muss man die Steuern bezahlen. Flüge aus dem Ausland nach Deutschland und der Luftfraktverkehr sind von diesem Gesetz ausgenommen.
Die Ausnahmen bei der Stromsteuer sollen verringert werden um hier auch eine Milliarde Euro im kommendem Jahr einzunehmen. Für diejenigen die nicht mehr die volle Steuer zahlen müssen soll der Sockelbetrag von 512,50 Euro auf 2500 Euro im Jahr steigen. Die Mehrbelastung, die jetzt bis zu 95 Prozent erstattet wird kann in der Zukunft nur zu 73 Prozent erstattet. Hersteller von Kalk und Zement können von den neuen Gestzen profitieren, da einige energieaufwendige Verfahren von der Stromsteuer befreit werden.
Die im originalen Sparpaket enthaltene Forderung, dass Finanzämter bei Insolvenzverfahren bevorzugt werden, ist in diesem nicht enthalten. Eine schlechte Nachricht erhalten jetzt Arbeitslose, die aus dem Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II wechseln, denn der übliche Zuschlag bleibt diesmal weg. Die Dauer des Arbeitslosengeldes beträgt maximal 2 Jahre und im zweitem Jahr werden nur 50 Prozent gezahlt. Langzeitarbeitslose müssen auf die Rentenversicherung verzichten.
Elterngelder werden künftig auch gekürzt. Bisher bekamen junge Eltern 67 Prozent des früheren Einkommens, natürlich vor den Steuern. Jetzt wurde dieser Betrag auf 65 Pprozent gekürzt und der Höchstbetrag beträgt wie schon vorher 1800 Euro. Das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger wird ganz gestrichen, genau wie das Wohngeld. |