Die “Einfache Zinsrechnung” und die “Zinseszinsrechnung”. Im Fall einer einfachen Zinsrechnung werden anfallende aber nicht ausgezahlte Zinsen und die zu verzinsende Summe (z.B. Darlehen, Kredit , Spareinlage usw.) nicht aufaddiert.
Im Falle der Zinseszinsrechnung dagegen, werden die Zinsen, die nicht ausgezahlt wurden, zum Grundbetrag aufaddiert.
Die Einfache Zinsrechnung spielt nur bei privaten Geld-Geschäften ohne Beteiligung von Finanz-Unternehmen eine Rolle, da in diesem Fall laut BGB §§248, 289 Zinseszinsen untersagt sind.
Die Zinseszinsrechnung ist bei Finanz-Unternehmen wie Banken von größerer Bedeutung, da sie mit Zinseszins verzinsen.
- Ausser den Vorgenannten unterscheidet man nach der Anzahl der Verzinsungen (Zinsperioden): jährliche(einmalige Verzinsung), unterjährliche (mehrmalige Verzinsung) und stetige (Sonderfall) Verzinsung. Als Standardfall könnten wir die jährliche Verzinsung erwähnen, wobei das Kapital einmal jährlich, in der Regel am Ende des Jahres verzinst wird.
Wenn innerhalb einer Zinsperiode von einem Konto abgehoben oder darauf eingezahlt wird, werden die Finanzunternehmen in der Regel die gemischte Verzinsung verwenden.
Banken und andere Finanz-Unternehmen schreiben die Zinsen auf Sparbüchern und laufenden Konten üblicherweise am Ende der Zinsperiode gut. Im Fall der Sparbücher sowie anderer laufenden Konten geschiet dies meist am Jahresende, bei vertraglich festgelegten Anlagen kann sich der Zeitpunkt aber auch oft ändern.
Bei stetiger Verzinsung handelt es sich um einen Sonderfall der unterjährlichen Verzinsung, im Fall von dem, die Zinsperiodenanzahl gegen unendlich strebt. (auch kontinuierliche oder Momentanverzinsung) Eine stetige Verzinsung findet u.a. bei der Bestimmung der optimalen Nutzungs-Dauer bzw. des optimalen Ersatzzeitpunktes von Investitionsobjekten Anwendung.
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