Das Darlehen ist eigentlich ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den dem Darlehns-Nehmer Geldmittel oder vertretbare Sachen auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden.
Der Darlehens-Nehmer verpflichtet sich durch den Vertrag, bei Fälligkeit des Darlehens dem Darlehens-Geber den Nenn-Betrag der Geldschuld bzw. gleiche Waren zurückzugewähren. Dem Darlehns-Nehmer wird die Darlehns-Valuta übereignet oder abgetreten, so dass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann.
Kredite mit längerer Laufzeit, wie zum Beispiel das Beamtendarlehen oder das Arbeitsgeberdarlehen, werden in Deutschland auch als Darlehen bezeichnet. |