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Darlehensgeber
[definition]
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen an ein Unternehmen oder eine Person vergibt, wird als Darlehensgeber (Gläubiger) bezeichnet. Darauf spezialisiert sind Banken und Kreditinstitute. Sie überprufen erst die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Antragstellers. Wenn mit der Bonität alles in Ordnung ist, stellt die Bank, gegen angemessene Verzinsung, dem Kunden ein Darlehen zur Verfügung.

Für das Geben eines Darlehens bzw. eines Kredits werden durch das kreditgebende Institut Kreditzinsen als Vergütung berechnet. Um die Rückzahlung des veregebenen Geldbetrags durch den Kredit-Nehmer abzusichern, verlangen die meisten Kreditinstitute im Regelfall auch Sicherheiten. Der Wert der Sicherheiten muss einen Großteil oder sogar den gesamten Darlehensbetrag abdecken. Eine häufig verwendete Art der Kreditsicherung ist in Deutschland die Sicherheitsübereinigung.
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