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Darlehensnehmer
[definition]
Der Darlehensnehmer ist derjenige, der den Vertrag unterschreibt und den Kredit ausgezahlt bekommt. Der Darlehens-Nehmer erhält also vom Darlehens-Geber den Darlehenbetrag und muss es in einem vertraglich vereinbartem Zeitraum verzinst zurückzahlen. Der Antragsteller muss einige Konditionen erfüllen, um einen Kredit bzw. Darlehen erhalten zu können und somit zum Darlehensnehmer zu werden. Hierzu gehören bei den meisten Banken und Kreditinstituten in der Regel folgende:

  • Volljährig sein,


  • In einem festen Arbeitsverhältnis stehen,


  • Seit mindestens 6 Monaten beim gleichen Arbeitgeber tätig sein,


  • Darf keine negativen Einträge bei der SCHUFA haben,


  • bei bereits bestehenden Kreditverpflichtungen darf die Restschuld des Altkredites eine bestimmte Höhe nicht überschreiten,


Die vorgenannten Bedingungen können allerdings von einem Kreditinstitut zum anderen unterschiedlich ausfallen. Ausserdem hängen die Konditionen auch vor der Art des Kredits ab.

Als Darlehensnehmer können natürliche Personen, juristische Personen oder Körperschaften des Öffentlichen auftreten.
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