Herstellungskosten sind Kosten, die abschreibungsfähig sind, d.h. die Grundstückskosten inklusive der Baukosten, der Erschliessungskosten(wie z.B. Ingenieur- oder Architektenleistungen), Kosten für die Begrünung der Außenanlagen sowie sonstige Nebenkosten (Makler- und Notarkosten, Grunderwerbssteuer).
Hersetllungskosten ist ein Begriff aus dem Steuer- und Handelsrecht und bezeichnet die Kosten, die bei der Herstellung eines Wirtschaftsgutes im eigenen Unternehmen anfallen.
Im Bereich der Immobilien- bzw. Baufinanzierung wird der Begriff "Angemessene Hersetllungskosten" benutzt. Die Hersetllungskosten für Gebäude werden gesetzlich im EstH 6.4 geregelt. Diese Kosten sind Bemessungs-Grundlage für die AfA also Absetzung für Abnutzung und für den Abzug nach § 10 e EStG.
- Baukosten,
- Architektenkosten,
- Kabelanschluss,
- Einbauküche incl. Spüle und Herd, Einbauschränke
- Bauplanungs-Kosten
- Entschädigungs- oder Abfindungs-Zahlungen an Mieter/Pächter für vorzeitige Räumung zur Errichtung einer Immobilie,
- Fahrtkosten des Steuerpflichtigen zur Baustelle,
- Prozesskosten, sofern sie Folgekosten der Herstellungskosten sind,
- Baugenehmigung usw.
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