Hierbei handelt es sich um Banken, die sich auf, durch grunpfandrechte gesicherte langfristige Finanzierungen spezialisiert haben. Diese Banken unterliegen dem Hypothekengesetz und beschaffen ihre Mittel durch den Verkauf von Pfandbriefen. In Deutschland gibt es über 21 solcher Banken.
Hypotheken-Banken sind eigentlich privatrechtlich organisierte Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf ausgerichtet ist, Grundstücke zu beleihen und auf Grund der erworbenen Hypotheken Schuld-Verschreibungen auszugeben, Darlehen an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft oder Anstalt zu gewähren und auf Grund der erworbenen Forderungen Schuldverschreibungen auszugeben.
Das Hypothekenbank-Gesetz ist (zusammen mit dem Gesetz über die Pfand-Briefe und verwandten Schuld-Verschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (ÖPG) und dem Gesetz über Schiffspfandbrief-Banken (SchBG)) am 19. Juli 2005 durch das Pfandbrief-Gesetz abgelöst worden. Das Spezialbank-Prinzip und die Geschäftskreis-Begrenzung ist mit dieser einheitlichen Rechtsgrundlage entfallen. Das Pfandbrief-Geschäft unterliegt allerdings immer noch einer besonderen Aufsicht durch die BaFin. |