Das Kartellamt prüft den Verdacht, dass die gesetzlichen Krankenkassen eine unerlaubte Absprache bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen vorgenommen haben. Der Spitzenverbandband der gesetzlichen Krankenkassen weist diese Vorwürfe allerdings entschieden zurück.
Neun gesetzliche Krankenkasse sind ins Visier des Kartellamts geraten, sich bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen unerlaubterweise abgesprochen zu haben. Wie ein Sprecher des Kartellamts laut einem Zeitungsbericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sagte, bestehe der Verdacht, dass einige Krankenkassen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben, in dem sie in einer gemeinsamen Stellungnahme Zusatzbeiträge angekündigt haben. Da die Wettbewerbshüter einen hinreichenden Anfangsverdacht sehen, haben sie gegen neun Krankenkassen förmliche Verfahren eingeleitet.
Das Kartellamt hat die ins Visier geratenen Krankenkassen nun in einem Schreiben aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das sie ein Schreiben vom Kartellamt erhalten haben, bestätigten in der Zwischenzeit vier Krankenkassen. Dazu gehören die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) und die KKH Allianz, die zusammen mehr als sieben Millionen Versicherte haben.
Im Januar hatten einige Kassen gemeinsam angekündigt, von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben zu wollen. Dabei kommen auf die Versicherungsnehmer Zusatzbeiträge zwischen 8 Euro und dem derzeitigen Höchstbetrag von 37,50 Euro pro Monat zu. Die Krankenkassen begründen die Einführung der Zusatzbeiträge mit den gestiegenen Kosten im Gesundheitssystem und den Mehrkosten, die durch die Einführung des Gesundheitsfonds entstanden sind.
Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen mitteilen ließ, ist man davon überzeugt, dass sich die Vorwürfe des Kartellamts als haltlos erweisen werden. GKV-Sprecher Florian Lanz teilte mit, dass die Zusatzbeiträge eine logische Konsequenz aus der Unterfinanzierung seien und dass sich die Krankenkassen die Höhe und den Zeitpunkt der Zusatzbeiträge von der Kassenaufsicht bestätigen lassen müssten und es keine illegalen Absprachen unter den Krankenkassen gegeben hat. |