Die zwei bekanntesten Arten von Konten die auf Guthabenbasis geführt werden sind grundsätzlich folgende:
- Jedermannkonto
- Spareinlagen
Das sogenannte Jedermannkonto wurde in Deutschland vom Zentralen Kreditausschuss der Banken (ZKA) im Jahr 1996 als freiwillige Selbstverpflichtung der Banken definiert. Hierbei handelt es sich um ein Girokonto auf Guthabenbasis. Bei Konten, die auf Guthabenbasis geführt werden, ist die Überziehungsfunktion immer ausgeschlossen. Zweck der Selbstverpflichtung war, ein derzeit vom Gesetzgeber geplantes allgemeines Recht für jedermann auf ein Girokonto dadurch zu verhindern, dass die Kreditinstitute dafür eine Regelung in Selbstverwaltung einrichten. Das sogenannte Jedermannkonto also ein Konto für alle, soll auch denen ein Girokonto garantieren, denen wegen negativen Schufaeinträgen oder einer Kontopfändung das bisherige Konto gekündigt wurde bzw. aus diesem Grund die Einrichtung eines neuen Kontos verweigert wird.
In Deutschland wurde im Jahr 2004 die Zahl der überschuldeten Haushalte auf über drei Millionen geschätzt. Diese Selbstverpflichtung der Banken und Kreditinstitute soll dabei helfen, die Einrichtung eines Girokontos für alle Personen zu ermöglichen, auch wenn die bestimmte Person gerade finanzielle Schwierigkeiten hat. Sollten Sie auch in einer solchen Situation stecken, dann empfehlen wir Ihnen unsere „Schufafreie Girokonto“ Seite, wo Sie weitere wichtige Informationen zu diesem Thema finden können.
Eine weitere wichtige Gruppe der Bankkonten, die auf Guthabenbasis geführt werden ist die Gruppe der Spareinlagen. Die Spareinlagen sind eigentlich Einlagen bei Kreditinstituten. Folgende Formen von Spareinlagen gehören in Deutschland zu den bekanntesten bzw. meist beanspruchten:
- Sparbuch
- Sparbrief
- Vermögenswirksamer Sparvertrag
- Prämiensparen
- Sparpläne
Sparkonten sind ein Bankkonto, welche dazu dienen regelmäßige oder unregelmäßige Einzahlungen in Form von zu leisten. Diese Kontoform ist selbstverständlich nur auf Guthaben aufgebaut. Das Guthaben auf Sparkonten wird selbstverständlich verzinst. Die Zinsen die Sparkonten erwirtschaften werden lediglich zum Kalenderjahresende gutgeschrieben oder bei der Kontoschliessung. Zinssätze solcher Konten sind zwar meistens wandelbar also variabel, können aber nach Einigung zwischen Kunde und Bank als Festzins für eine abgesteckte Periode angelegt werden. Während der Zinsfestschreibungszeit kann der Kontoinhaber nicht über das Guthaben verfügen. Hierbei gilt, je länger die Zinsen festgeschrieben werden, desto höher fallen die sie aus.
Es gibt andere Möglichkeiten Kapital zinslich effektiver anzulegen als in Sparbüchern, was dazu führt, dass die meisten Fachleute von einer solchen Einlage abraten. Durchaus positiv wirken sich bei Spareinlagen hautpsächlich die hohe Sicherheit und die Beständigkeit aus, da sie mittels Einlagensicherung vor einem Verlust geschützt sind.
Sollte man die Sparurkunde verlieren, dann kann das jeweilige
Kreditinstitut aufgrund einer Verlusterklärung eine Ersatzurkunde ausstellen. Handelt es sich dabei um einen wesentlich größeren Betrag, so ist dies nur dann möglich, wenn ein Gericht mittels Aufgebotsverfahren die Ungültigkeit der Urkunde erklärt.
Eine neuere bzw. attraktivere Art der Spareinlagen ist das Tagesgeldkonto. Diese Kontoart hat in der letzten Zeit viel an Popularität gewonnen und schiebt das sonst übliche Sparbuch immer weiter aus dem Bild. Ein Tagesgeldkonto ist grundsätzlich nichts anderes als ein Sparbuch, hat aber gegenüber diesem nicht zu verachtende Vorteile zu bieten. Einer der wichtigsten Vorteile ist bei einem Tagesgeldkonto, dass man jederzeit über sein Guthaben verfügen kann. Eine dermaßen hohe Flexibilität kann kaum eine andere Form der privaten Geldanlage bieten. Möchten Sie Ihr Geld kurzfristig anlegen und trotzdem jederzeit eine Zugriffsmöglichkeit haben, dann ist das Tagesgeldkonto die beste Alternative zum Sparbuch.
Um ein Bankkonto, das ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird, eröffnen zu können wird in der Regel keine Schufaauskunft benötigt. Bei solchen Konten ist die Überziehungsfunktion wie beispielsweise ein Dispositionskredit immer ausgeschlossen. Sollte Ihnen Ihre Hausbank die Einrichtung eines herkömmlichen Girokontos wegen finanziellen Schwierigkeiten bzw. wegen negativer Schufaauskunft verweigern, dann können Sie Ihre Ersparnisse immer noch mittels Guthabenkonto verwahren. Möchten Sie auch am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, dann empfehlen wir Ihnen ein Girokonto auf Guthabenbasis. Wie Sie ein solches Konto erhalten können sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf unseren „Jedermannkonto“ sowie „Girokonto trotzt Schufa“ Seiten.