Die eingegangenen Aufträge werden mit anderen Aufträgen zusammengelegt und entweder einmal oder mehrmals am Tag an die jeweilige Zentralbank oder das Rechenzentrum des Geldinstitutes weitergeleitet. Diese Daten enthalten folgende Angaben:
- Absendername
- Absenderkontonummer
- Bankleitzahl des beauftragten Kreditinstitutes
- Empfängername
- Empfängerkontonummer
- Bankleitzazhl des empfangenden Kreditinstitutes
- Höhe des Geldbetrages, der überwiesen wird
- Infos zur Bestimmung des Geldes (Rechnung, Raten, etc.)
Diese Informationen werden von der Zentralbank mittels Datenträgeraustausch an die jeweilige Empfängerbank geleitet, die Zwischenbanktransaktionen werden durchgeführt, die Unterschiedsbeträge landen dann auf den Konten der jeweils nach Bestimmungszweck der Überweisung genannten Banken, im Rahmen der Zentralbank. Um Ihnen dies besser erklären zu können, haben wir für Sie ein kurzes Beispiel zusammengestellt:
Kreditinstitut „A“ verfügt in der Zentralbank über ein Guthaben von 100.000 Euro,
Kreditinstitut „B“ verfügt über 110.000 Euro. Die Kunden des Kreditinstitutes „A“ haben zugute der Kunden des Kreditinstitutes „B“ 10.000 Euro überweisen lassen. Im Gegenzug muss Kreditinstitut „B“ 8.000 Euro an
Kreditinstitut „A“ transferieren. Die zentrale Stelle wird demnach nur 2.000 Euro umbuchen, so dass
Kreditinstitut „A“ 102.000 Euro und
Kreditinstitut „B“ 108.000 vorweisen wird.
Durch die erhaltenen Daten können die an den Transaktionen teilnehmenden Banken die Informationen bezüglich Ihrer Kunden bei der Zentralbank aktualisieren und in der Bilanz der Bank erfassen. Wird durch die Abstimmung der Daten die während der Überweisung zustande kommen, eine Minderung des Kontostandes des Kunden bei seiner Bank bewerkstelligt, wird auch die Zentralbank mit diesen Informationen gespeist. Die Konten betreffenden Daten der Kunden werden dadurch auch aufgefrischt, Angaben die durch Kontoauszug online oder offline geliefert werden.
Wenn sich zwei Konten bei der gleichen Bank befinden, sind die für die Überweisung notwendigen Schritte etwas anders und werden schneller durchlaufen. Eine Zuschaltung der Zentralbank gibt es in diesem Fall nicht.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 676a wird die Dauer für diese Transaktionen geregelt. Nach § 676a BGB gelten also folgende Ausführungsfristen:
- 5 Geschäftstage für Zahlungen innerhalb der EU (Empfänger hat das Geld erhalten)
- 3 Geschäftstage bei Überweisungen zw. verschiedenen Instituten (Empfänger hat das Geld erhalten)
- 2 Geschäftstage im Rahmen eines Instituts (Empfänger hat das Geld erhalten)
- 1 Geschäftstag in gleicher Filliale oder Hauptstelle (Empfänger hat das Geld erhalten)
Diese Frist beginnt am nächsten Geschäftstag und als solcher gilt der erste Tag nach dem Auftragseingang. Alle Werktage, abgesehen von Samstagen und den Feiertagen des 24 und 31 Dezember, gelten als Geschäftstage.
Die Überweisung oder der Geldtransfer hat als grössten Vorteil das zeitnahe und distanzüberbrückende Versenden von Geld, sowie auch die mittlerweile sehr einfach gestalte Dürchführung dieses Vorgangs. Die meisten Überweisungen werden heutzutage über das Internet also per Online Banking abgewickelt. Hierdurch spart man viel Zeit und ausserdem sind bei solchen Überweisungen auch die Kosten wesentlich niedriger. Weniger Kosten für Personal bedeutet nämlich niedrigere Kosten für die Kunden.
Zu den offensichtlichsten Nachteilen dieser Art der Transaktionen zählt die Unmöglichkeit eine Überweisung rückgängig zu machen, wenn diese das Empfängerkonto schon erreicht hat. Das heisst konkret: ist man sich eines Fehler bewusst geworden, sollte dieser schnellst möglich bei der Bank gemeldet werden, um die Fertigstellung des Transfers vor Ankuft auf dem vermeindlich richtigen Konto zu stoppen.
Sollte sämtliches Agieren in diese Richtung keine Früchte tragen, bleibt nur noch die Kontaktaufnahme mit dem gegenübergesetzten Kontoinhaber, um die Rücküberweisung bzw. Auszahlung zu besprechen. Der Auftraggeber sollte also die Daten des Empfängers immer nach Richtigkeit überprüfen um solch unangenehme Überraschungen vermeiden zu können.