Im Unterschied dazu steht der Zinsbetrag, also eine greifbare Summenangabe, die je nach Kapital und Zinsprozentsatz berechnet werden. Hinzu kommt der Zinseszins, der als Aufschlag auf die bereits bestehenden Zinsen gerechnet wird und als eine Art Co-Verzinsung angesehen werden kann. Es ergeben sich also folgende zwei Arten von Zinsen:
- Zinsen auf Geldkapital
- Zinsen auf Sachkapital
Den Naturalzins gab es bereits schon vor der Entstehung der Scheine und Münzen, der beispielsweise dann entstand, wenn geliehenes Getreide nach der Ernte mit einem Aufschlag von 50 % oder mehr zurückgezahlt werden musste. Der Naturalzins stellt auch heute noch die Basis für den Geldzins, tatsächlich hat dieser andere Ursprünge. Die Hauptkosten für das Geld, also die Zinsen entstanden durch ausgaben für Herstellung, Verwahrung, Verwaltung und Transport der zu der Zeit noch schwerwiegenden Münzen. Geldmarktzins stellt also den Prozentsatz dar, der im Falle einer Aufnahme von monetärem Kapital auf dem Markt in Rechnung gestellt wird, in den meisten Fällen von einer Bank zur anderen und zwischen einer Bank und der Zentralbank. In diesem Falle sprechen wir jedoch vom Leitzins.Auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Bauchgeldkredite haben den Kapitalmarktzins als Rechnungsgrundlage.
Nimmt man eine Immobilie, also eine Wohnung, ein Haus, ein Burö, Ferienhaus oder Garage in Anspruch, wird für diese eine Miete berechnet, oft auch als Mietzins bezeichnet. Dieser Zins kann aber auch für diverse Dienstleistungen in Frage kommen, wie etwa Nutzung von Werkzeugen oder Transportmöglichkeiten, sowie auch von Grundstücken die bewirtschaftet werden, in diesem Falle spricht man von einem Pachtzins. Hat man in Folge der Überlassung eines Grundstücks laut
Erbbaurecht einen Zins zu zahlen, handelt es sich um den Erbbaurechtzins.
Mit Zinsen kommen wir im Alltagsleben am häufigsten in Kontakt, wenn wir einen
Kredit aufnehmen möchten oder wenn wir einem
Kreditinstitut Geld schulden. Sollten Sie sich für einen
Kredit bzw. ein
Darlehen interessieren, dann müssen Sie die Konditionen der
Kreditvergabe immer genau durchlesen, um nicht unnötig viel bezahlen zu müssen. Wie teuer ein
Kredit ausfallen wird, das hängt teilweise auch von der Höhe der Zinsen ab. Bei Krediten sollte man allerdings immer aufpassen, da es grundsätzlich zwei unterschiedliche Zinssätze gibt. Hierbei handelt es sich um folgende Zinssätze:
- effektiver Jahreszins
- nominaler Jahreszins
Was den Unterschied zwischen den beiden Zinssätzen ausmacht, erfahren Sie im Folgenden.
Viele Menschen, die zum ersten Mal in ihrem Leben einen
Kredit bzw. ein
Darlehen beantragen und ein entsprechendes Angebot in ihren Händen halten, sind überrascht, wie viele Informationen bzw. Zahlen und Angaben auf einem Finanzierungsangebot auftauchen. Die Kreditinstitute sind zur Angabe dieser Daten gesetzlich verpflichtet, das Ziel ist also nicht die Verwirrung der Kunden. Was genau in einem Angebot auftauchen muss, das wird von der sogenannten
Preisangabenverordnung (PangV) festgelegt. Eines der wichtigsten Daten, die in einem Angebot genannt werden müssen, ist der effektive Jahreszins.
Dieser
Zinssatz wird in der Umgangssprache auch als Vergleichszins bezeichnet, da durch ihn, neben den reinen Zinskosten auch noch weitere Kosten wie beispielsweise Abschlussgebühren berücksichtigt werden. Ausserdem bezieht sich der effektive Jahreszins immer auf ein gesamtes Jahr. Die Verbraucher sollten aus diesem Grund Angebote, nur anhand des effektiven Jahreszinssatzes vergleichen.
Die eigentliche Verzinsung eines Kredites bzw. Darlehens kann grundsätzlich aus dem Nominalzinssatz entnommen werden. Der
Nominalzins verkörpert den Zinssatz, auf dessen Basis die Zinsbelastung errechnet wird. Möchte man Zins- oder Kreditberechnungen anstellen, so ist hierfür der
Nominalzins anzuwenden. Sollte man mit dem effektiven Jahreszins rechnen, so werden völlig andere Werte, die sich mit denen des Anbieters nicht decken auftauchen.
Es gibt nur sehr wenige Kredite, bei denen der effektive Jahreszinssatz nicht ausgewiesen sein muss. Ein solcher Fall ist beispielsweise wenn man einen Dispositionskredit in Anspruch nehmen möchte, da hierbei sofort nach der Inanspruchnahme Zinsen fällig sind. Da beim Dispokredit keine weiteren Kosten ausser den Zinsen anfallen, muss der effektive Jahreszinssatz nicht unbedingt ausgewiesen sein.
Haben Sie sich aber für einen herkömmlichen Ratenkredit, Anschaffungskredit oder weitere Varianten der Konsumentenkredite entschieden, dann gilt immer, vor der Antragstellung die Angebote der verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Zu diesem Zweck sollte man immer den effektiven und nicht den nominalen Jahreszinssatz anwenden um reale Ergebnisse erhalten zu können.