Da die Kreditinstitute die Restschuld nicht sofort, sondern monatlich, quartalsmässig oder jährlich mindern, muss der Kreditnehmer Zinsen für Schulden bezahlen, die er schon getilgt hat. Dieser Effektivzins muss von der Bank bei einem neuen Vertrag oder einer Verlängerung angegeben werden. Dies wird aus den Jahreszinsen und den Bearbeitungsgebühren zusammengesetzt.
Die Formel für die Kalkulierung ist: Monatlicher Zinssatz x die Vertragslaufzeit in Monaten + Bearbeitungsgebühr in Prozent x 12 : Vertragslaufzeit in Monaten + 1
Der effektive Jahreszins beziffert also die jährlichen und auf die nominale Kredit-Höhe bezogenen Kosten von Krediten bzw. Darlehen. Der Effektivzinssatz wird in Prozent angegeben und wird in den meisten Fällen als effektiver Jahreszins bezeichnet.
Im Fall von Krediten bzw. Darlehen deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Kreditlaufzeit ändern können, wird der Effektivzinssatz als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Der Effektivzinssatz wird grundsätzlich von mehreren Faktoren bestimmt. Hierzu zählen unter anderen folgende preisbestimmende Faktoren:
- Nominalzinssatz,
- Auszahlungskurs (Disagio),
- die Tilgung sowie,
- die Zinsfestschreibungsdauer,
Mit Hilfe des effektiven Jahreszinses können Kreditangebote leicht verglichen werden. Dies kann jederzeit völlig kostenlos mit einem online Kreditvergleich gemacht werden. Dabei sollten Sie nur darauf achten, das mit der Hilfe des Effektivzinssatzes nur Kreditangebote mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer verglichen werden können. In Deutschland sind alle Banken und wietere Kreditinstitute zur Angabe des effektiven Jahreszinses gesetzlich verpflichtet.
Im effektiven Jahreszinssatz sind keine Schätz-Gebühren (Taxkosten oder Wertermittlungsgebühren), Bereitstellungs-Zinsen, Teilauszahlungs-Zuschläge und Kontoführungs-Gebühren enthalten. Wenn Sie Angebote objektiv vergleichen möchten, dann sollten Sie dies auf jeden Fall berücksichtigen.
Der effektive Jahreszinssatz berücksichtigt aber im Gegensatz zum Nominalzins alle weiteren preisbestimmenden Faktoren. Zu den preisbestimmenden Faktoren gehören grundsätzlich folgende Kosten und Gebühren: Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Auszahlungskurs, Tilgungssatz, -beginn und -höhe, Zinsverrechnungstermine und Tilgungsverrechnungstermine.