Von einer Erstrangigen Hypothek ist nur die Rede, wenn die aktuelle Grundschuld die erste ist, die im Grundbuch eingetragen wird. Wenn die Beleihungsgrenze unter 60 Prozent liegt so, wird dies 1a-Hypothek genannt. Im Fall einer eventuellen Verwertung werden die erstrangigen Kreditnehmer abgefunden und aus diesem Grund ist der Zinssatz meistens sehr günstig.
Die erstrangige Hypothek ist also eine Grundschuld oder Hypothek, die an erster Stelle im Grundbuch eingetragen ist. Wie bereits erwähnt, werden bei einer eventuellen Verwertung die Gläubiger vorrangig befriedigt, die im Grundbuch an erster Stelle aufgeführt werden. |