Der gesammte Darlehensbetrag wird bei Endfälligkeit in einer Summe ausgeglichen. Die Zinsleistungen sind über die gesamte Laufzeit konstant. Um ein Darlehen zu tilgen werden gerne fällige Bausparverträge oder Lebensversicherungen genutzt.
Beim endfälligen Darlehen wird die Darlehensschuld am Ende der Laufzeit zurückgezahlt, also entweder am Ende einer vertraglich vereinbarten Laufzeit oder nach einer erfolgten Kündigung. Während der Darlehenslaufzeit beschränkt sich die Belastung auf die Zinszahlungen. Der Zinssatz kann dabei je nach Darlehensvertrag entweder fest vereinbart oder variabel sein.
Das endfällige Darlehen eignet sich vor allem für die Zwischenfinanzierungen um zum Beispiel die Zeit bis zur Fälligkeit einer Lebens- bzw. Rentenversicherung oder der Zuteilung eines Bausparvertrags zu überbücken. In diesem Fall wird die Tilgung aus der Ablauf-Leistung der Lebens- bzw. Rentenversicherung oder aus der Bauspar-Summe des Bausparvertrags erfolgen. Diese Finanzierungsform eignet sich außerdem auch der Finanzierung von vermieteten Immobilien, da die Zinsen, die als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden können höher sind, als bei einem Aunnuitätendarlehen oder Tilgungs-Darlehen.
Für Personen, die gerne auch ein kleines Risiko in Kauf nehmen möchten, bietet sich die Möglichkeit, die ersparten Tilgungen in eine Anlage zu investieren, deren Rendite über dem Zinssatz des Darlehens liegt. Dies kann leicht durch eine Anlage in Investmentfonds erreicht werden. Hierbei muss man allerdings auch mit höheren Risiken rechnen. Sollte die Wert-Entwicklung des Investment-Fonds niedriger als geplannt ausfallen, dann entsteht am Ende der Darlehens-Laufzeit eine Finanzierunglücke. |