Ein Kfz-Brief dient dem Eigentumsnachweis. Der Fahrzeugbrief ist grundsätzlich eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kfz für den öffentlichen Verkehr.
In Deutschland wurde der Kfz-Brief mit der "Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr" vom 11. April 1934 eingeführt. Nach dem EU Recht wird der Kfz-Brief als Zulassungsbescheinigung Teil II. bezeichnet. Diese Zulassungsbescheinigung wurde in Deutschland zum 1. Oktober 2005 eingeführt.
Bei der Abmeldung des Kfz (vorübergehende Stilllegung) wird der Kfz-Brief nicht eingezogen, sondern mit einem Abmelde-Vermerk versehen. Der Kfz-Brief bzw. Kraftfahrzeugbrief enthält folgende Informationen bzw. Daten über das Fahrzeug:
- eine Individualisierung des Fahrzeugs, in aller Regel anhand der vom Hersteller vergebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
- die Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens für eine bestimmte Person,
- die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den technischen Zulassungsvorschriften eines EU-Staats
Bei einer Finanzierung bleibt der Brief bis zur vollständigen Rückzahlung des Betrags bei der Bank bzw. Händler. Erst nach dem die letzte Rate bezahlt wird, kann der Brief auf den Darlehensnehmer übergehen. |