Bei einem Kilometervertrag, wird bei Vertragsabschluss eine bestimmte Kilometerlaufleistung festgelegt. Dies ist eine sichere Art der Vertragsgestaltung, weil am Ende der Laufzeit nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer abgerechnet werden. Aufgesparte Kilometer werden natürlich erstattet und die mehr gefahrenen hinzugerechnet.
Der Kilometer-Vertrag ist eine für Fahrzeuge entwickelte Vertrags-Form. Die Vertragsparteien (Leasinggeber und Leasingnehmer) legen neben der Höhe der laufenden Leasing-Raten eine Kilometer-Laufleistung für die vereinbarte Vertrags-Dauer fest. Von der vereinbarten Laufzeit ausgehend, kalkuliert der Leasinggeber den zum Ende des Vertrages zu erwartenden Markt-Wert des Fahrzeuges.
Der Leasing-Geber trägt dabei das sogenannte Restwert-Risiko, also ob er das jeweilige Fahrzeug zum Ablauf des Vertrags tatsächlich zum geplanten Preis verkaufen kann.
Was den Leasingnehmer angeht, sollte er nur darauf achten, dass am Ende des Vertrags die tatsächliche Kilometerlaufleistung der getroffenen Vereinbarung entspricht. |