Die Aufgabe einer Kreditprüfung ist, die Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Antragsstellers zu prüfen. Die Kreditwürdigkeit eines Antragsstellers liegt vor, wenn dieser die ihm überlassenen Mittel in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen fristgemäß an den Kreditgeber zurückzahlen kann. Dabei geht es vor allem um die Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen sowie persönlichen Verhältnisse, der Vermögenslage, Rentabilität, Liquidität und der Sicherheiten.
Die Kreditprüfung geht grundsätzlich jeder Kredit- bzw. Darlehensgewährung voraus. Sie dient, wie bereits erwähnt Gläubigern zur Bonitätsbeurteilung von Kreditnehmern. Mit der Hilfe von ausgewählten Bonitätsanalyseinstrumenten wird eine Kreditrückzahlungs-Prognose erstellt. Diese Prognose basiert auf einer gleichzeitigen Auswertung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Persönlichkeits-Struktur von Unternehmern (Kreditnehmern) bzw. leitenden Angestellten.
Dieser Teilbereich der Kreditprüfung wird als Kreditwürdigkeits- bzw. Bonitätsprüfung bezeichnet, der durch eine Kreditfähigkeits-Prüfung ergänzt wird.
Bei Privatkunden wird für die Prüfung der Kreditwürdigkeit auch eine sogenannte Schufaauskunft eingeholt. Die SCHUFA steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sollte der Antragsteller einen negativen Eintrag bei der Schufa haben, so kann er nur in den seltensten Fällen einen herkömlichen Kredit erhalten. Personen, die einen negativen Eintrag bei der Schufa haben, können aber außerdem einen Antrag auf einen Kredit ohne Schufa stellen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Begriff: Kredit ohne Schufa. |