Durch das Kreditlimit oder die Kreditlinie wird die Kreditbetragsgrenze in der Währung des Kreditkontrollbereichs definiert.
Bei einer Kredit-Linie (Kreditlimit) handelt es sich um einen sogenannten revolvierenden Kredit. Das bedeutet, dass er nach zwischenzeitlicher Rückführung bis zum Ende der Laufzeit oder bis zur Kündigung immer wieder neu in Anspruch genommen werden kann. Das Kreditlimit kann, muss aber nicht umbedingt, bis zur gewährten Höhe in Anspruch genommen werden.
Bei der Einräumung eines Kreditlimits an Privatkunden wird in Deutschland meistens von einem Dispokredit bzw. Dispositionskredit gesprochen. Für Geschäftskunden können unterschiedliche Arten des Kreditlimits eingeräumt werden wie beispielsweise: Avalkredit, Kontokorrentkredit oder weitere Mischformen.
Die Einräumung einer Kreditlinie bzw. eines Kreditlimits funktioniert unterschiedlich bei Privat- und Geschäftskunden. Wie bereits erwähnt, ist die häufigste Art der Kreditlinie für Privatkunden in Deutschland der Dispo- bzw. Dispositionskredit. Um einen Dispositionskredit erhalten zu können, muss man in der Regel folgende Konditionen erfüllen bzw. es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis,
Anhand des Personalausweises kann die Kreditfähigkeit, also Volljährigkeit der Antragssteller, geprüft werden.
- Einkommensnachweise,
Es werden in der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen benötigt.
- Eine Auskunft bei der SCHUFA,
Die Schufaauskunft dient zur Bonitätsprüfung. Wer einen negativen Schufaeintrag hat, kann grundsätzlich keinen Diposkredit erhalten.
- Kreditantrag,
Einen Kreditantrag kann man jederzeit sowohl online als auch vor Ort in einer Bankfiliale ausfüllen.
Bei den Geschäftskunden funktioniert die gesamte Abwicklung anders bzw. die Gewährungskonditionen sind wesentlich strenger. Banken verlangen bei Geschäftskunden für die Zurverfügungstellung einer Kreditlinie bzw. eines Kreditlimits, besonders wenn es sich um Laufzeiten von einem Jahr handelt, häufig ein Entgelt für den nicht in Anspruch genommenen Teil. |