Die sogenannte Leasingsonderzahlung reduziert Ihre monatlichen Leasingraten. Von der Bonität des Kunden und der gewählten Leasingvariante abhängig, kann eine solche Zahlung vorgeschrieben sein. Ihr Gebrauchtfahrzeug können Sie auch als Sonderzahlung einbringen.
Wird ein Firmenwagen mittels Leasing angeschafft, muss zusätzlich zu den laufenden Leasing-Raten meistens eine hohe Einmal-Zahlung erbracht werden. Diese Summe kann von Unternehmern und Freiberuflern, die ihren Gewinn nach der Einnahmenrechnung - Überschuss-Rechnung ermitteln, sofort als Betriebs-Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Auch Arbeitnehmer, die ein beruflich genutztes Kraftfahrzeug leasen, können die hohe Einmalzahlung als Werbungs-Kosten geltend machen. |