Einen Leasingvertrag können Sie sowohl über eine bestimmte als auch eine unbestimmte Mietzeit abschließen. Eine Kündigung ist allerdings während der Vertraslaufzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Regel enden Leasingverträge durch Kündigung, Vertragsablauf oder Aufhebung:
- Ablauf des Leasingvertrages,
- Kündigung des Leasingvertrages,
- Aufhebung des Leasingvertrages,
Um die Kosten übersichtlich halten zu können, sollten die Leasing-Raten optimalerweise in ihrer Höhe gleich bleiben.
Nach Ablauf des Leasingvertrags gibt es die Möglichkeit, den geleasten Gegenstand zu erwerben. Bei einem Restwertleasing garantiert der Leasing-Nehmer einen vertraglich vereinbarten Rest-Wert und muss gegebenfalls die Differenz zwischen diesem und dem tatsächlichen Wert selbst tragen. Möchten Sie als Privat-Person eine Sache leasen, so werden von Ihnen eine Selbstauskunft sowie eine Schufa-Auskunft verlangt.
Sollte es sich beim Leasing-Nehmer um eine Firma handeln, wird eine Bank-Auskunft oder eine gute Bilanz als Grundlage einer Vertrags-Unterzeichnung erwartet. |