Hierbei wird der Verkehrswert des Gebäudes ermittelt, der als Grundlage für den Kaufpreis einer Immobilie verwendet wird. Der Beleihungswert wird durch den Boden- und Gebäudewert bestimmt.
Die Ermittlung des Gebäudewerts wird im Bewertungsgesetz (BewG) geregelt. Bei der Ermittlung des Gebäudewerts ist zunächst ein Wert auf der Grundlage von durchschnittlichen Herstellungskosten nach den Baupreisverhältnissen des Jahres 1958 zu errechnen. Dieser Wert ist nach den Baupreisverhältnissen im Hauptfeststellungszeitpunkt umzurechnen (Gebäudenormalherstellungswert). Der Gebäudenormalherstellungswert ist wegen des Alters des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 86) und wegen etwa vorhandener baulicher Mängel und Schäden (§ 87) zu mindern (Gebäudesachwert). Der Gebäudesachwert kann in besonderen Fällen ermäßigt oder erhöht werden (§ 88). |