Grundpfandrechte müssen in das Grundbuch eingetragen werden, um aufgrund dieser Rechte Zahlungen fordern zu können. Grundpfandrechte bilden die sachenrechtliche Grundlage zur Kredit-Sicherung durch Immobilien. Sollte die gesicherte Forderung nicht erfüllt werden, so kann der Gläubiger bzw. Kredit-Geber durch den Wert des Grundstücks entschädigt werden. Die Einzelheiten werden in den verschiedenen Rechts-Ordnungen allerdings unterschiedlich geregelt. Hierzu zählen:
- die Hypothek (§ 1113 BGB),
- die Grundschuld (§ 1191 BGB),
- die Rentenschuld (§ 1199 BGB).
Zweck des Grundpfandrechts ist im Regelfall seine Verwendung als Sicherheit für Darlehen oder Kredite. Grundpfandrechte sind grundsätzlich dingliche Verwertungs-Rechte. Der Gläubiger bzw. Kreditgeber kann bestimmte Geldbeträge notfalls im Wege der Zwangs-Versteigerung (§ 1147 BGB) oder der Zwangs-Verwaltung aus dem Grundstück zurückerhalten, wobei die Besitzer von Grundpfandrechten eine bevorzugte Stellung haben. |