Hierbei wird der Verkehrswert des Gebaudes ermittelt, von dem die Grundlage für den Kaufpreis einer Immobilie dargestellt wird. Der Beleihungswert wird durch den Boden- und Gebaudewert bestimmt.
Die Ermittlung des Gebäudewertes wird im Bewertungsgesetz (BewG) geregelt. Bei der Ermittlung des Gebäudewertes ist zunächst ein Wert auf der Grundlage von durchschnittlichen Herstellungskosten nach den Baupreisverhältnissen des Jahres 1958 zu errechnen. Dieser Wert ist nach den Baupreisverhältnissen im Hauptfeststellungszeitpunkt umzurechnen (Gebäudenormalherstellungswert). Der Gebäudenormalherstellungswert ist wegen des Alters des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 86) und wegen etwa vorhandener baulicher Mängel und Schäden (§ 87) zu mindern (Gebäudesachwert). Der Gebäudesachwert kann in besonderen Fällen ermäßigt oder erhöht werden (§ 88). |