Wenn der Kreditnehmer die vereinbarten Tilgungen sowie Zinsleistungen nicht bezahlt, wird in einer Mahung eine Verzugsgebühr bzw. Strafe angedroht, sofern Tilgungszahlungen weiter ausbleiben.
Zweck der Abmahnung ist es, Streitigkeiten auf direktem bzw. günstigem Weg, sowie ohne Einschaltung eines Gerichts, zu klären. Dieses Verfahren ist aus Sicht des Verletzten notwendig, um dem Risiko zu begegnen, dass die gegnerische Seite eines gerichtlichen Verfahrens ihre Unterlassungs-Pflicht sofort anerkennt, wenn sie auch sonst keinen Anlass zum Betreiben des Verfahrens gegeben hat. In einem solchen Fall hat der Verletzte, die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Verfahrens-Kosten, selbst zu tragen.
Die genauen Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden in diesem Fall nach dem Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz berechnet. (dies wird kurz auch als RVG bezeichnet) |