Wenn der Betrag auf ein Notaranderkonto überwiesen wird oder eine notarielle Bestätigung vorliegt, kann ein Kredit auch vor der Erfüllung der Auszahlungsvorausetzungen ausgezahlt werden. Beim Kauf von fertiggestellten Gebäuden wird das Darlehen in einer Summe ausgezahlt, bei Neubauten dagegen nur in Teilbeträgen, dennoch den Baufortschritten entsprechend. In der Regel erfolgt die Auszahlung nur nach der Erfüllung der Auszahlungsvorausetzungen.
Im Rechnungswesen wird die Auszahlung als ein Abfluss an Zahlungsmitteln bezeichnet. Eine Auszahlung reduziert zwar den Zahlungsmittelbestand, aber nicht umbedingt auch das Geldvermögen. Die Einzahlung ist dabei das genaue Gegenteil einer Auszahlung und beide werden zum Cash-Flow verrechnet. |