Die, im voraus festgelegten Vertragsbestimmungen eines Darlehengebers, werden auch als Allgemeine Darlehens-Bedingungen bezeichnet.
Die Allgemeinen Darlehensbedingungen regeln also die Rechtsbeziehung zwischen dem Darlehens-Geber und dem Darlehens-Nehmer. Man sollte also die Allgemeinen Darlehensbedingungen mit den Darlehenskonditionen keineswegs verwechseln.
Die Darlehenskonditionen stehen nähmlich für den finanziellen Teil des Darlehens. Der finanzielle Teil des Darlehen enthält folgendes: - Nominalzinssatz,
- Auszahlungskurs,
- Dauer der Zinsfestschreibung,
- Tilgungssatz und Tilgungsbeginn,
- Bereitstellungszinsen,
- Bearbeitungsgebühren,
Im Fall der Allgemeinen Darlehensbedingungen werden die Vertrags-Bestandteile formuliert. Dabei werden die gesetzlichen Bedingungen des jeweiligen Landes sowie die Art des Darlehens berücksichtigt. |