Die, beim Erwerb von Wirtschaftsgütern anfallenden Kosten werden aus steuerlicher Sicht auch Anschaffungskosten genannt. Zu diesen Anschaffungskosten gehören: Gutachterkosten, Kaufpreis, Maklerprovision, Notarkosten, Grundbuchkosten, Grunderwerbssteuer usw. Im deutschen Handelsrecht sind Anschaffungskosten in § 255 Abs. 1 HGB geregelt.
Dabei handelt es sich um die Netto-Kosten bei der Anschaffung einer Immobilie, eines Kfz, einer Mashine usw.
Anschaffungs-Kosten sind eigentlich die Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um einen Vermögens-Gegenstand zu erwerben bzw. ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögens-Gegenstand einzeln zugeordnet werden können. Außer dem Nettokaufpreis gehören also zu den Anschaffungskosten wie bereits erwähnt auch weitere Kosten.
Bei den Immobilien sind die Anschaffungskosten ähnlich. Dabei gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die benötigt werden, um die jeweilige Immobilie zu erwerben und in einem nutzungsbereiten Zustand zu versetzen. |