Die Allgemeine Geschaftsbedingungen oder kurz auch AGB, stellen die geschäftliche Basis zwischen 2 Parteien dar. Auf die AGB`s wird bei jedem Vertrag hingewiesen. Sie müssen auf jeden Fall vor Vertragsabschluss gelesen und bestätigt werden.
Die meisten Anbieter von Leistungen und Waren haben sich vorgedruckte Vertrags-Bedingungen zugelegt, die als Vertrags-Inhalt für alle neuen Verträge dienen sollen, dabei handelt es sich um Allgemeine Vertrags-Bedingungen. Dabei werden meist folgende Zwecke verfolgt:
- Rationalisierung der Vertragsverhandlungen
- Ausfüllen von Gesetzeslücken
- Abwälzen des Risikos auf den Vertragspartner
- Vereinheitlichung der Vertragsbeziehungen
Das AGB-Gesetz ist am 01.04.1977 in Kraft getreten. Das Gesetz bzw. die Vorschriften haben sich mit der Zeit nur wenig verändert und am 01.01.2002 wurden sie durch die Schuldrechtsreform in das Bürgerlische Gesetzbuch intergriert. |