Der Effektivzinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredit-Höhe bezogene Kosten von Krediten. Sie werden in Prozent ausgedrückt und eigentlich als effektiver Jahreszinssatz bezeichnet, aber man verwendet eher den Ausdruck effektiver Jahreszins.
Als anfänglicher effektiver Jahreszins werden sie dann bezeichnet, wenn bei einem Kredit der Zinssatz und/oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Kreditlaufzeit ändern werden bzw. können. Der Effektiv-Zinssatz wird grundsätzlich durch Nominalzinssatz, Auszahlungskurs, Tilgung und Zinsfestschreibungs-Dauer bestimmt.
Mittels des Effektivzinssatzes können Kreditangebote besser verglichen werden und aus diesem Grund sind Kreditinstitute zur Angabe des effektiven Jahreszinses gesetzlich verpflichetet. Im Effektivzinssatz sind folgende Kosten allerdings nicht enthalten:
- Schätzgebühren (Taxkosten oder Wertermittlungsgebühren),
- Bereitstellungszinsen,
- Teilauszahlungszuschläge,
- und Kontoführungsgebühren,
Sie sollten umbedingt auch an die vorgenannten Kosten denken, wenn Sie Angebote objektiv vergleichen möchten. Der Effektivzins enthält im Gegensatz zum nominalem Jahreszins, alle weiteren Faktoren, die den Preis des Kredites bestimmen. Im Klartext bedeutet das, der effektive Jahreszins gibt die jährlichen Gesamtkosten des Kredits in Prozent an. Zu den preisbestimmenden Faktoren zählen folgende:
- Nominalzinssatz,
- Bearbeitungsgebühren,
- Auszahlungskurs,
- Tilgungssatz,
- Zinsverrechnungstermine,
- Tilgungsverrechnungstermine,
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